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Burgenland News

19.12.2024

Ausschreibung von Kassenplanstellen

Aktuell sind im Burgenland wieder Kassenplanstellen ausgeschrieben...

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19.12.2024

Kammeramt am 27.12. geschlossen

Am Freitag den 27. Dezember 2024 bleibt das Kammeramt geschlossen. Wir sind am Montag den 30.12. zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie...

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06.12.2024

KV 2025 / 2026 für Ordinationsangestellte

Mit der Gewerkschaft konnte eine Einigung betreffend der Gehaltserhöhungen für Ordinationsangestellte für die Jahre 2025 und 2026 erzielt werden...

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Presseinformationen der ÖÄK

ÖÄK zum Finanzausgleich: Bundeskurie niedergelassene Ärzte beschließt Vorgehensweise

Finanzmittel von bis zu 10 Millionen Euro stehen für eine Informationskampagne zur Verfügung, zudem wurde ein Memorandum verabschiedet: Wird der vorliegende Gesetzestext umgesetzt, wird die Beendigung der ÖGK-Gesamtverträge in die Wege geleitet.

Im Rahmen der heutigen Sitzung der Bundeskurie niedergelassene Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer wurden die Weichen für das weitere Vorgehen gegen die aktuell vorliegenden Gesetzesentwürfe im Rahmen der Finanzausgleichverhandlungen gestellt. So wurden seitens der Bundeskurie Finanzmittel in Höhe von einer Million Euro für Informationsmaßnahmen beschlossen, mit den Finanzmitteln der Landesärztekammern könnten vorbehaltlich weiterer regionaler Beschlüsse am Ende bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen. „Der Entwurf, der auf dem Tisch liegt, hat uns unserer Sicht ganz massive Verschlechterungen im Gesundheitssystem zur Folge“, betont Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Darüber müsse man die Öffentlichkeit klar informieren. „Niemand soll sich darauf ausreden können, dass er nicht gewusst habe, was den Patientinnen und Patienten hier droht“, so Wutscher, der ein Vorgehen entsprechend der Bedrohungslage ankündigte. Dennoch setze man parallel immer noch auf Gespräche mit der Politik, aktuell würden „intensive Gespräche“ laufen, so Wutscher. 

Zudem wurde im Rahmen der Sitzung ein Memorandum verabschiedet, das klar festhält: Wird der Gesetzestext in der vorliegenden Form beschlossen, wird die Beendigung der Gesamtverträge mit der Österreichischen Gesundheitskasse in die Wege geleitet. „Wir wollen das nicht, weil wir hinter dem solidarischen Gesundheitssystem stehen – aber wenn die Politik uns keine andere Wahl lässt, müssen wir zu diesem Mittel greifen, um eine nachhaltige Verschlechterung des Systems für unsere Patientinnen und Patienten zu verhindern“, sagt Kurienobmann Wutscher.

Das Memorandum im Wortlaut:

„Aus den laufenden FAG-Verhandlungen wurde der Entwurf eines Vereinbarungsumsetzungsgesetzes 2024 (VUG 2024) bekannt. Dieser Entwurf enthält insbesondere folgende strikt abzulehnende Bestimmungen:

•    § 793 Abs 6 ASVG (bzw. Parallelbestimmungen):
Die Österreichische Gesundheitskasse hat bis längstens 31. Dezember 2025 einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag mit Wirksamkeit spätestens zum 1. Jänner 2026 abzuschließen. Für den Fall, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein Gesamtvertrag abgeschlossen wurde, gelten die zum 31. Dezember 2025 bestehenden regionalen Gesamtverträge samt der zu diesem Zeitpunkt geltenden Honorare bis zum Abschluss eines bundesweit einheitlichen Gesamtvertrages unverändert weiter. Anpassungen der Honorarhöhe in den regionalen Gesamtverträgen sind ab diesem Zeitpunkt unzulässig.

•    § 341 Abs 4 ASVG (bzw. Parallelbestimmungen):
Ist für die freiberuflich tätigen Ärzte und Ärztinnen kein Gesamtvertrag anwendbar, so können zur Sicherstellung oder Verbesserung des Sachleistungsangebotes von den Trägern der Krankenversicherung unter Zugrundelegung der verbindlichen Planungsvorgaben der Verordnungen nach § 23 G-ZG zur Verbindlicherklärung von Teilen der RSG Sonder-Einzelverträge mit freiberuflich tätigen Ärzten und Ärztinnen nach einheitlichen Grundsätzen abgeschlossen werden. Der Sonder-Einzelvertrag hat insbesondere die Öffnungszeiten sowie das Leistungsspektrum und die Honorierung der erbrachten Leistungen festzulegen. Im Falle des Abschlusses eines Gesamtvertrages erlöschen die Sonder-Einzelverträge. Der Arzt/Die Ärztin hat jedoch Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages, wobei die Verordnung nach § 343 Abs. 1a sowie allfällige im Gesamtvertrag festgelegte Auswahlkriterien nicht anzuwenden sind. (samt Parallelbestimmung für Gruppenpraxen)

Weiters führen Bestimmungen hinsichtlich der Stellenplanung sowie der nicht mehr vorhandenen Mitsprache der LÄKs (Landesärztekammern, Anm.) bei Ambulatoriumsfragen und weiteren Aspekten zu massiver Irritation.

Der VUG 2024-Entwurf in der vorliegenden Form würde das Gleichgewicht der Vertragspartner völlig aushebeln und daher das Gesamtvertragssystem ad absurdum führen.

Die Anwesenden kommen einvernehmlich überein, für den Fall der Gesetzwerdung dieser Bestimmungen die Beendigung der bestehenden Gesamtverträge mit der ÖGK in die Wege zu leiten.“ 




Kassenstellen

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Den Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste finden Sie  hier

Alle Informationen über die Kassenzulassung sowie die Förderung des Landes für die Übernahme von Kassenstellen finden Sie >>hier


Folgende Seminare sind in nächster Zeit im Burgenland geplant:

 

Notarzt Refresherkurs
28.02.–01.03.2025; Rust


Notarzt Refresher Hybrid-Kurs
29.03.2025; Hornstein


37. Burgenländischer Notarztkurs
31.03.–05.04.2025; Hornstein


Verkehrsmedizinische Schulung
12.04.2025; Eisenstadt


Lehrpraxisleiterseminar
26.04.2025; Raiding


41. Burgenländischer Ärztetag
13.09.2025; Raiding


Notfallmanagement für das Praxisteam
20.09.2025;


Notarzt Refresher Hybrid-Kurs
27.09.2025; Hornstein


Praxisgründungs- und Praxisschlussseminar
18.10.2025; Trausdorf


Burgenländisches Impfsymposium
25.10.2025; Eisenstadt


Notarzt Refresherkurs
28.-29.11.2025; Rust


Weitere Informationen: Fr. Andrea Baric, Tel: 02682/62521-10, mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrYmdsZC5hdA== 


Mitteilungen der Ärztekammer

  aktuelle Ausgabe


Gewaltschutz

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind oft die erste Anlaufstelle für die Versorgung von gewaltbetroffenen Personen. Der Leitfaden führt durch die Versorgungsschritte in der Praxis. Weitere Infos finden Sie hier: >>Link


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