Arztinfo
Gewaltschutz im niedergelassenen Bereich
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind wichtige Gatekeeper:innen für die Versorgung von gewaltbetroffenen Personen. Durch die oft langjährige Beziehung zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientinnen und Patienten besteht eine besonders gute Chance, Hinweise auf Gewalterfahrungen zu erkennen. Gleichzeitig gibt es im niedergelassenen Bereich besondere Herausforderungen bei der Versorgung von gewaltbetroffenen Personen.
Um Ärztinnen und Ärzte bei der Versorgung von gewaltbetroffenen Personen zu unterstützen, wurde im Rahmen des Projekts „Gewaltschutz im Gesundheitswesen“ ein Leitfaden für den niedergelassenen Bereich entwickelt. An der eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe aus Expertinnen und Experten des Fachbeirats beteiligten sich auch Vertreter:innen der Bundeskurie niedergelassene Ärzte (Österreichische Ärztekammer), des Österreichischen Dachverbands der Opferschutzgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich, der Österreichischen Gesellschaft für Kinderschutz-Medizin sowie der Österreichischen Gesundheitskasse.
Der zweiseitige Leitfaden „Häusliche Gewalt: Erkennen, ansprechen, dokumentieren und weitervermitteln“ führt durch die notwendigen Versorgungsschritte in der Praxis und zeigt auf, an welchen Punkten an ein Krankenhaus oder eine andere Institution weitervermittelt werden soll.
Der Leitfaden kann keine Schulungen ersetzen, er kann lediglich als Gedächtnis- und Entscheidungshilfe dienen. Der Besuch von spezifischen Schulungen z. B. zu Gesprächsführung oder einer gerichtsverwertbaren Dokumentation ist wichtig und kann dabei helfen, Sicherheit im Umgang mit dem Thema zu gewinnen.
Der Leitfaden liegt in neun Bundesländerversionen vor und enthält Kontaktinformationen zu regionalen Unterstützungsangeboten: >>Leitfaden