Titelbild Organisation

Arztinfo

Anstellung Arzt bei Arzt


Mit einer Novelle des Ärztegesetzes im Jahr 2019 wurde die berufsrechtliche Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten im niedergelassenen Bereich geschaffen.

Das maximale Ausmaß der erlaubten Anstellung(en) beträgt in der Einzelordination bis zu 40 Wochenstunden (und bis zu zwei Ärzte=Köpfe in diesem Rahmen) und in Gruppenpraxen bis zu 80 Wochenstunden. Die Anstellung darf stets nur im Fach des Ordinationsinhabers erfolgen.


Zwischen den beiden Kurien der Ärztekammer für Burgenland wurden in einem Kollektivvertrag die Rahmenbedingungen der Anstellung festgelegt. >>Arzt als Dienstgeber


Für die Anstellung in Kassenordinationen wurden zwischen ÖÄK und Hauptverband und in weiterer Folge zwischen der Ärztekammer für Burgenland und der ÖGK in Gesamtverträgen die Bedingungen festgelegt.