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Arztinfo

Anerkennung von Ausbildungsstätten

An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten/-stellen

Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten und -stellen einschließlich Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen sowie Spezialisierungsstätten der Übergang der Zuständigkeit zur Führung der Verfahren an die Landeshauptleute ab 1.1.2023 erfolgt. Somit sind ab sofort diesbezügliche Anträge bei den Landeshauptleuten einzubringen.

Verfahren, die am 31.12.2022 nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, wurden an die Länder zur Weiterführung der Verfahren übergeben. Für allfällige Auskünfte zu Ihren Verfahren verweisen wir Sie daher an die Landesregierung.

 

Zuständige Kontaktadresse

Amt der Burgenländischen Landesregierung
(siehe https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-3-neu-1/abteilung-10-gesundheit)
Abteilung 10 - Gesundheit
Landhaus, Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail mmmcG9zdC5hMTBAYmdsZC5ndi5hdA==